Der
Gasthof "Zum Schwarzen Bär", ein kulturgeschichtliches
Denkmal
In
dem großen Gastzimmer über der Eingangstür im Gasthof "Zum Schwarzen Bär"
in Hermsdorf hängt ein kleines Schild mit den Jahreszahlen 1646 und 1946.
Damit sollte ausgedruckt werden, dass im Jahre 1946 der Gasthof sein 300jahriges
Bestehen gefeiert hat. Ist aber nun wirklich das Jahr 1646 das Baujahr
dieses Gasthofes mit der schonen Balkendecke
im Gastzimmer? Wie uns zahlreiche Archivalien einwandfrei bezeugen, wurde
der Gasthof um das Jahr 1646 herum, also gegen Ende des Dreißigjährigen
Krieges, erbaut und zwar auf den Grundmauern eines älteren während des
Krieges schon einmal abgebrannten Gasthofes. Auch die Balkendecke mit
den sehr starken, dreifach abgestuften Unterzügen, welche, wie die Wandrahmen,
die üblichen Profile des 17. Jahrhunderts mit Tauverzierungen zeigen,
ist im gleichen Jahre entstanden. Der Zimmermeister Riedel hat sie gefertigt.
Die Holzdecke ist ein baugeschichtliches Denkmal und weit und breit sucht
sie ihresgleichen. Eine Abbildung dieser Holzdecke finden wir in „Bau-
und Kunstdenkmäler Thüringens", Dr. Lehfeld,
Altenburg, Westteil. Damit ist sie eingereiht in die heimatlich wertvollen
Denkmäler Thüringens.
Eine
Herberge bestand schon vor 1646. Schon in der Amtsrechnung
von 1499 / 1500 wird der „Kretscham" (Gasthof)
zu Hermsdorf erwähnt. Damals war Kunz Vatter
zu Reichenbach vom Amt in Eisenberg mit 21 Groschen bestraft worden, weil
er dem Vogt zu Lausnitz und dem Kretzschmar zu Hermsdorf „kampfbare
Wunde gestochen" hatte. Im Jahre 1505 geht beim Amt wieder Beschwerde
ein, dass „Clemens Härris die Landstrasse
durch seinen Hof gegen lässt, die vormalen über Menschen Gedenken durch
den Kretzscham und Geleitshof gegangen ist".
Wir erfahren durch diese Nachricht, dass zu dieser Zeit schon die alte
Regensburger Strasse nicht nur allein durch den Gasthof "Zum schwarzen
Bär" gegangen ist, sondern sich auch ein Straßenzug, wie heute noch,
unmittelbar an dem Gasthofsgebäude vorbei durch das Gehöft des Nachbarn
Clemens Harris erstreckte. Diesem Nachbar wird auch vorgeworfen, dass
er „Gastung" halt, das heißt, Leute bei
sich aufnimmt, welches ,,dem Einkommen des Wirts und Geleitsmanns zuwider
sei, denn es sei vormals kein anderer Gasthof do gewest". In
der Geschichte des Gasthofes finden wir noch zahlreiche solcher Rechtsstreite,
die die Wirte immer wieder anstrengen, und wie sie auf die ihnen
von den Fürsten gegebenen Privilegien pochen. Nur zwei Geschehnisse sollen
aus der heimatkundlich recht interessanten Geschichte des Gasthofes dargestellt
werden, weil sie zeigen, wie die anderen Hermsdorfer Einwohner durch beharrlicher
Kampf sich gegen die dem Wirt als dem „Mächtigen" des Dorfes von
den Fürsten gewahrten Vorrechte widersetzen, und wie derselbe schließlich
zum Erfolg führte.
Von
1500 bis 1635 stammten die Besitzer des Gasthofes aus dem Geschlecht der
Plötner. Von 1635 bis 1686 war Nicol Tammrich, der Schwiegersohn des letzten
Plötner, Besitzer des Gasthofes. Nicol Tammrich war anscheinend ein sehr
streitbarer Herr, so dass schon im Jahre 1628 Streitigkeiten zwischen
ihm und der Gemeindeverwaltung in Hermsdorf entstanden, die aber infolge
der kriegerischen Unruhen nicht beigelegt worden waren. Im Jahre 1659
flammte der Streit erneut auf. Es handelte sich dabei um das Privileg
des Bierbrauens, welches der Wirt für sich von altersher allein in Anspruch
nahm. Die Gemeinde behauptete nun in dem sich ergebenden Prozess, dass
auch ein Privileg für die Gemeinde vorhanden sei, wonach sie berechtigt
sei, ihr verbrautes Bier auch im Dorfe „Kannenweise verzäpfen und ausschenken
und deshalber Wische ausstecken dürfe". In der Verhandlung in
der Ratsstube gelingt es dem Wirt nicht, sein Privileg vom Jahre 1530,
auf welches er sich stützt, vorzulegen, aber auch die Gemeinde kann das
von ihr angegebene Privileg nicht vorlegen. In einem Vergleich wird festgelegt,
dass nunmehr auch die Gemeinde, gegen Entrichtung der Tranksteuer, berechtigt
ist, zu brauen und das selbstgebraute Bier „in dem Dorfe Hermsdorf
denen Fremden und Inwohnern" zu verkaufen; hingegen soll sie
aber nicht befugt sein, „das Bier Maß- und Kannenweise zu verzapfen,
zu verpfennigen und in Maßen und anderen Kannen und Gefäßen über die Gasse
zu verlassen, sondern solche einzelne Verzäpfung des Bieres soll dem Gastwirt
und Kretzschmar alleine verstattet sein, den anderen Einwohnern wird das
Gastieren, Schenken und Verzäpfen im Hause gänzlich verboten".
Dieser
Vergleich ist am 30. April 1659 abgeschlossen, und man kann wohl sagen,
dass das Jahr 1659 das Geburtsjahr der Hermsdorfer Gemeindeschänke ist.
Aus einem anderen Aktenstück über „Brau- und Schankwesen" aus den
Jahren 1689 bis 1703 ist das folgende ersichtlich. Am 21. Januar 1668
wurde erneut ein langwieriger Streit zwischen der Gemeindeverwaltung von
Hermsdorf und dem Wirt Nicol Tammrich geschlichtet. Der Wirt war verpflichtet,
den dritten Pfennig zu den Steuern, Zinsen, Fronen und anderen Gefällen
beizutragen. Er weigerte sich nun, diese Last weiter zu tragen.
Um
den jahrelang vor dem Amte in Eisenberg geführten Streit zu beenden, werden
nunmehr auf Grund eines Vergleichs alle Hermsdorfer Einwohner berechtigt,
ihr selbstgebrautes Bier auch selbst auszuschenken, und dass der Wirt
nun nicht mehr den dritten Teil der Lasten zu tragen hat. In dem Vergleich
wird fernerhin bestimmt, dass die Hermsdorfer Brauberechtigten (brauberechtigt
waren 24 ganze Häuser und 30 halbe Häuser) der Reihe nach, jeder 8 Tage
lang, Bier verzapfen und öffentlich unter gewöhnlichen Zeichen verkaufen
dürfen. Es darf jedoch kein Tanz mit Spielleuten abgehalten werden. Auch
dürfen sie keine Reisenden, Kärrner, Landkutscher und andere Fuhrleute
beherbergen. Dieses Recht war nur dem Wirt vorbehalten worden. Diese Bestimmungen
sind in den späteren Jahren sehr oft der Anlass zu ebenso erbitterten,
wie langwierigen Streitereien zwischen dem Wirt und den Einwohnern von
Hermsdorf.
Das
Jahr 1668 kann man also mit Recht als das Geburtsjahr des so genannten
„Reiheschanks" in Hermsdorf ansehen. Noch nach dem ersten Weltkrieg
ist dieser Reiheschank in Hermsdorf regelmäßig durchgeführt worden. Viele
Hermsdorfer kennen sich noch recht gut erinnern, als die Brauberechtigten
die Stange mit dem Kranz aus Tannenzweigen, den „Bierwisch", an der
Haustur anbrachten und damit den anderen Einwohnern zum Ausdruck brachten,
dass sie jetzt 8 Tage lang Bier in ihrer Wohnung ausschenkten. Dass in
den späteren Jahren nicht mehr das selbstgebraute Bier, sondern in Brauereien
erbrautes Bier verschenkt wurde, hat der Volkstümlichkeit dieses alten
Brauchs keinen Abbruch getan. Besonders, da neben dem Bier auch noch das
„Nationalgetränk" der Hermsdorfer, der Rumkaffee verschenkt
wurde. Der Nachfolger Tammrichs, der Wirt Johann Georg Beier, zugleich
Amtsschultheiß von Eisenberg, erreichte durch einen Begnadigungsbrief
Herzog Christians vom 3. August 1696, dass außer den bisher schon bestehenden
Gasthöfen innerhalb einer Meile von Hermsdorf keine weiteren Gasthöfe
errichtet werden dürfen, insbesondere aber soll es den Gemeinden Lausnitz
und Weißenborn nicht gestattet sein, über Land reisende Fuhrleute zu beherbergen.
Dieses Privileg ist 1746 letztmalig bestätigt worden.
Mögen diese Nachrichten in jedem die Erkenntnis reifen lassen, dass ein
Volk nur dann glücklich und zufrieden lebt, wenn es in Frieden für seine
Zukunft arbeiten kann, und mögen diese Nachrichten in jedem den Willen
stärken und festigen, sich für die Erhaltung des Friedens immerfort einzusetzen.
Auch dafür, für den Friedenswillen und den Friedenskampf der Hermsdorfer
Bevölkerung sei das Fest der Hermsdorfer 700-Jahr-Feier ein sichtbarer
Ausdruck!
(Verfasser:
Willy Hädrich, auf Grund eigener heimatkundlicher Forschungen und unter
teilweiser Verwendung der von den Heimatfreunden Wilhelm Bauer und Herman
Göbel freundlichst zur Verfügung gestellten heimatkundlichen Abhandlungen;
überarbeitet und ergänzt von Clement Toepel,
Gera.)
Anhang:
Übersetzung der Urkunde vom 12. Januar 1256 aus dem in der Sächsischen
Landesbibliothek zu Dresden befindlichen Manuskript: G. 94, Blatt 331.
Wir
Heinrich von Gottes Gnaden Markgraf von Meißen und der Ostmark, Landgraf
usw. machen bekannt, dass wir dem Kloster der Nonnen zu Lausnitz die Dörfer
Hermsdorf und Kraftsdorf mit Zubehör gegeben haben nach Verzichtleistung
Gottfrieds von Kirchberg und seines Bruders, die diese Dörfer von uns
zu Lehn innegehabt haben.
Diese
haben wir gegeben dem vorgenannten Kloster mit Wissen unserer Erben als
dauernden Besitz usw. Zeugen sind: Bischof Heinrich von Merseburg, Albert
von Altenburg, Domherr von Halberstadt, Burggraf Heinrich von Neuburg,
unser Hofmeister Albert, Rudolf von Lupa, Heinrich von Pollec.
Gegeben zu Leipzig im Jahre des Herrn 1256, in der 14. Indiction, am Tage
vor den Iden des Januar (10. Januar).
(Nach
einer Auskunft des Direktors des Sächsischen. Hauptstaatsarchivs Dr. Beschorner
vom 22. Mai 1937.) |