Denkmale in Hermsdorf und im Holzland.

   

Vorwort - Was ist ein Denkmal?

Quelle: Wikipedia

Einen Denkmalwert - also ob ein Objekt als wertvoll und denkmalwürdig bewertet wird - wird verschieden definiert, die Richtlinien des Denkmalschutzes folgen meist internationalen Standards, während die Denkmalpflege Aufgabe staatlicher Institutionen und des Besitzers ist.

Die wissenschaftliche Sichtweise des Denkmalwertes wurde in Chartas des ICOMOS festgelegt. International ausschlaggebend sind u. a.

  1. die Charta von Venedig (für Bauten),
  2. die Charta von Florenz (für Gärten und Landschaften) und
  3. die Charta von Washington (für historische Siedlungen und Stadtgebiete);
  4. wissenschaftliche Bedeutung hat auch die vom australischen Nationalkomitee des ICOMOS verabschiedete Charta von Burra.

Laut der Charta von Burra meint „Denkmalwert“ ästhetische, historische, wissenschaftliche oder gesellschaftliche Werte für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Generationen.

Aufgabe des Denkmalschutzes ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestands, in Denkmallisten werden geschützten Denkmale verzeichnet.

Einzel-, Flächen- und bewegliches Denkmal

Ein Einzeldenkmal
ist ein Einzelobjekt, beispielsweise ein Gebäude, Monument, Flurdenkmal, Bodendenkmal, oder ein archäologischer Befund.

Ein Flächendenkmal,
Ensembledenkmal oder Denkmalensemble ist die Sachgesamtheit mehrerer Objekte, die selbst nicht oder nicht alle Einzeldenkmäler sein müssen aber insgesamt ein Kulturdenkmal bilden. Das Konzept entstand als Reaktion auf Flächensanierungen und Landschaftszerstörungen in den 1970er Jahren über die Ideen von Stadtbildpflege, Gebietscharakter und Kulturlandschaftsschutz.

Ein bewegliches Denkmal,
ist ein Denkmal, das zivilrechtlich eine bewegliche Sache darstellt. Dafür gelten im Kulturgüterschutz und in den Denkmalschutzgesetzen besondere Regelungen, da sich der Denkmalschutz in der Regel mit immobilen Denkmälern befasst.

Kulturdenkmale,
im rechtlichen Sinne sind von Menschen geschaffene Gegenstände, die die Zeiten überdauert haben und Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung darstellen und an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Sie stehen üblicherweise unter Denkmalschutz. Historische Grünanlagen (z. B. Gärten, Alleen, Tanzlinden, usw.) können gleichzeitig Kultur- und Naturdenkmal sein, da der jeweilige Schutzzweck verschieden ist. Nach den Denkmalschutzgesetzen einiger Länder werden durch eine Legalfiktion auch Fossilien - an sich ja Naturdenkmale - zu Kulturdenkmalen erklärt.

Ein „gewachsenes Denkmal
wurde nicht als Denkmal errichtet. Vielmehr kommt ihm sein Denkmalwert in der Regel durch Zeitablauf zu und dadurch, dass es aus einer Vielzahl ähnlicher Objekte diese Zeitläufe überstanden hat.

Ein Naturdenkmal
ist ein unter Schutz stehendes Landschaftselement. Dazu können z. B. Höhlen, alte oder markante und alte Baumexemplare oder artenreiche Naturflächen, Fossilien und andere natürlich entstandene Objekte zählen.

Denkmale im weiteren Sinne der allgemeinsprachlichen Verwendung sind künstlerisch gestaltete Objekte, die mit dem Ziel geschaffen wurden, an ein geschichtliches Ereignis, einen Brauch oder historische Persönlichkeiten öffentlich zu erinnern. Sie müssen nicht zwingend Kulturdenkmale sein. Sie gehören zu den klassischen Genres von Baukunst und Bildhauerei (Pyramiden von Gizeh, Grabmal des Konfuzius oder Herrscherstatuen). Sie lassen sich wiederum in weitere Gruppen einteilen:

thematisch:
Gedenkstätte, Grabmal, Friedhof, Kriegerdenkmal, Mahnmal, Nationaldenkmal.

baulich:
Mausoleum, Triumphbogen, Denkmalturm, Statue, Reiterstandbild, Stele, Gedenkstein, Bildstock, Inschrift oder Bildtafel.