Mit dem sich vollziehenden politische Wechsel im Jahre
1990 und dem damit verbundenen Ziel der Wiedervereinigung der beiden deutschen
Staaten waren auch maßgebliche strukturelle Veränderungen im
Bereich der Feuerwehren zu verzeichnen. Nach dem Beispiel der Altbundesländer
wurde die Feuerwehr aus dem Unterstellungsverhältnis der „Volkspolizei“
herausgelöst. Die Abteilung Feuerwehr als übergeordnetes Organ
beim Volkspolizei - Kreisamt Stadtroda wurde Ende September 1990 aufgelöst.
Ab diesem Zeitpunkt mussten das Landratsamt und die Gemeinden die Aufgaben
des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe als Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung eigenständig wahrnehmen.
Jedoch war dies oftmals mit großen Problemen verbunden, denn eindeutige
gesetzliche Regelungen ließen lange auf sich warten und mit dem
eigenen Satzungsrecht ging man sehr zurückhaltend um.
Die Konfrontation mit dieser Vielzahl von neuartigen Problemen bewirkte,
dass man Hilfe und Rat bei Feuerwehren in den Altbundesländern suchte.
Dabei wurden jedoch oftmals die landesspezifischen Besonderheiten des
Brandschutzrechtes außer Acht gelassen.
Dies war auch beim Besuch des Wehrleiters der FFW der
Keramischen Werke Hermsdorf 1990 im Daimler-Benz-Werk in Bremerhaven der
Fall. Ohne dass die rechtlichen Strukturen des Stadtstaates Bremen berücksichtigt
wurden, sollte auf Vorschlag der Wehrleitung der KWH Feuerwehr die betriebliche
freiwillige Feuerwehr nach dem dortigen Beispiel in eine Feuerwehr mit
hauptberuflichen Kräften umgebildet werden.
Dem Wehrleiter der Ortswehr, Kamerad Günter Plötner, wurde dieses
Ansinnen zu Hause während eines kurzen Besuches des Wehrleiters der
KWH-Wehr, Kamerad Wolfgang Köhler, und des Leiters der Abteilung
Brandschutz- und Arbeitssicherheit, Herrn Otmar Weimar, mitgeteilt.
In einer sehr drastischen Art und Weise teilte man mit, dass diese „Berufsfeuerwehr“
auch in der Lage sei, alle anfallenden Aufgaben im Territorium wahrzunehmen.
Eine Freiwillige Feuerwehr in Hermsdorf mit umfangreicher Technik sollte
somit nicht mehr erforderlich sein.
Durch das Landratsamt Stadtroda konnte die Wehrleitung
der FF Hermsdorf jedoch hinsichtlich des zukünftigen Fortbestehens
der örtlichen Feuerwehr beruhigt werden. Sah doch das in der Erarbeitung
befindliche Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Unterhaltung
einer örtlichen Feuerwehr als Pflichtaufgabe für jede Kommune
vor.
Im Februar 1991 kam es zu einer abschließenden Aussprache
hinsichtlich der Errichtung einer Werkfeuerwehr mit hauptamtlichen Kräften
im Gerätehaus der Feuerwehr Hermsdorf.
An dieser Aussprache nahmen u.a. der Geschäftsführer der Tridelta
AG Herr Hofmann, Herr Weimar und der Wehrleiter Kamerad Köhler, der
Bürgermeister der Stadt Hermsdorf Herr Manke, der Wehrleiter Kamerad
Günter Plötner und der Kreisbrandinspektor des Landkreises Stadtroda
Kamerad Dieter Plötner teil.
Die Vorstellungen der Tritelda AG gingen dahin, dass alle umliegenden
Gemeinden einen jährlichen finanziellen Beitrag zur Unterhaltung der
Werkfeuerwehr leisten sollten. Daraufhin könnten die freiwilligen
Feuerwehren aufgelöst werden. Von Seiten der örtlichen Kommunen
wurde dieses Vorhaben grundlegend abgelehnt.
Durch den KBI wurde die zu erwartenden rechtlichen Regelungen erläutert
und darauf verwiesen, dass die Errichtung von Werkfeuerwehren zukünftig
von der Brand- und Explosionsgefährdung des jeweiligen Betriebes
abhängig sein wird.
Die Tridelta AG war von ihrem Produktionsprofil nicht als besonders brand-
und explosionsgefährdet einzustufen. Somit wäre die Unterhaltung
einer Werkfeuerwehr eine reine freiwillige Entscheidung der Geschäftsführung
gewesen, die zwangsläufig auch von der Größe einer zusammenhängenden
Firmenstruktur abhing.
Bedingt durch die sich abzeichnende betriebliche
Zersplitterung in viele kleine Einzelunternehmen kam es im April 1991
zur unvermeidlichen Auflösung der betrieblichen freiwilligen Feuerwehr
der Keramischen Werke Hermsdorf. Damit ging nach 87 Jahren eine Feuerwehrtradition
zu Ende, die wirkungsvoll den Brandschutz in unserem Ort und im Landkreis
mit geprägt hat.Einige Kameraden aus der Werkfeuerwehr fanden in
unserer Wehr ein neues Betätigungsfeld und blieben somit der Sache
treu.
Am 21. Mai 1991 wurde auf der Grundlage der neuen Feuerwehrsatzung
die 1. Wahl des Stadtbrandinspektors und seines Stellvertreters vollzogen.
Kamerad Günter Plötner wurde in seinem Amt bestätigt und
zum Stellvertreter wählten die Kameradinnen und Kameraden den Kameraden
Dietmar Plötner.
Der Feuerwehrnotruf 112, der vor der Wende im ehemaligen Landkreis Stadtroda
an drei verschiedenen Stellen auflief, musste neu organisiert werden.
Die Aufschaltung der Wählbereiche Stadtroda (Volkspolizei-Kreisamt),
Ottendorf (Betriebswache der Jungrinderaufzuchtanlage) und Hermsdorf (Betriebliche
Freiwillige Feuerwehr KWH) wurde im September 1991 mit Inbetriebnahme
der Zentralen Leitstelle für Brandschutz, Katastrophenschutz und
Rettungsdienst abgeschlossen. Dabei wurde auch der Landkreis Eisenberg
mit integriert.
Ende 1991 waren die
wesentlichen Umstrukturierungen im Bereich unserer Wehr abgeschlossen.