Das Paß- und Meldewesen der DDR

 

Das Paß- und Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik war ein Bestandteil des Ministerium des Innern. Alle Aufgaben wurden durch Angehörige und Zivilangestellte der Deutschen Volkspolizei realisiert. Zum Beispiel die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfolgte in den betreffenden Dienststellen der DVP. In dieses System griffen verschiedene gesetzliche Bestimmungen, deren Durchsetzung das Ziel hatte, eine ständige Kontrolle über die Bürger auszuüben. Jeder Bürger der DDR ab dem 14. Lebensjahr hatte einen Personalausweis zu beantragen. Zusätzlich zu diesen Ausweisen gab es weitere Kontrollmechanismen, so zum Beispiel die Hausbücher. Jeder Hauseigentümer / -verwalter war gesetzlich verpflichtet, ein Hausbuch zu führen. Darin wurden eingetragen:

  • ständige Hausbewohner
  • Auszüge aus dem Haus (Abmeldung auf der Meldestelle und im Hausbuch)
  • besuchsweiser Aufenthalt aus der DDR ab drei Tagen
  • besuchsweiser Aufenthalt aus dem Ausland sofort

Die Hausbücher wurden in Abständen kontrolliert und abgelichen.

Hausbuch von 1952
Hausbuch von 1952
Hausbuch von 1952
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Hausbuch von 1952
Gesetzliche Grundlage und Datenseite, damals wie heute wurden die Bürger zur Kasse gebeten, wenn es um
die Durchsetzung staatlicher Verordnungen oder Gesetze ging. Nur waren die Kosten hier vergleichsweise
lächerlich zu heutigen Verwaltungskosten.