Ferntrauung 10.08.1940

Ferntrauung am 10.08.1940 - von links:
Standesbeamter: Goldberg, Reinhold Bürgermeister †
Trauzeuge: Göbel, Hermann Lehrer und Gemeinderatsmitglied †
Ehefrau: Maria Kappel verh. Zech - keine Hermsdorfer Bürgerin † (Evakuierte)
Trauzeuge: Schlegel, Kurt Drogist in Hermsdorf †
Eheschliessung post mortem mit:
Ehemann: Werner Kappel * 11.05.1917 † ?? 1944 Todeserklärung


Nicht einmal Urlaub für die eigene Hochzeit war im 2. Weltkrieg sicher. Dafür wurde bereits im November 1939 die Ferntrauung eingeführt, bei der der Soldat symbolisch durch Helm, Dolch und durch ein Foto im Standesamt des Heimatortes anwesend war (Stahlhelmtrauung). Nicht einmal Telefon oder Funk waren nötig, den gemeinsamen Willen von Braut und Bräutigam zu erfahren. Es genügte eine Erklärung des Ehewillens durch den Soldaten vor dem Bataillonskommandeur. Zur Not konnte sogar eine einfache schriftliche Zustimmung des Soldaten ausreichen, die Ehe zu schließen.

Ferntrauung war die Möglichkeit zur Eheschließung in Abwesenheit nach der Personenstandsverordnung der Wehrmacht vom 17.10.1942. Zur Ferntrauung war die Willenserklärung des Soldaten vor dem Bataillonskommandeur erforderlich, sowie spätestens nach 6 Monaten die Zustimmung der Braut beim zuständigen Heimatstandesamt. Ab 1941 konnte eine geplante Ehe auch nachträglich als gültig geschlossen anerkannt werden, wenn der Bräutigam gefallen oder vermisst war.

Durch Führererlass vom 06.11.1941 wurde die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Braut mit einem gefallenen oder vermissten Wehrmachtsangehörigen zu trauen, „wenn nachweislich die Absicht bestanden habe, die Ehe einzugehen.“ Eine Veröffentlichung dieser Anordnung unterblieb. Sie wurde erst als Änderung des Personenstandsgesetzes am 17.10.1942 amtlich bekanntgegeben. Durch diese Eheschließung post mortem wurde die Frau sozial abgesichert und ein gemeinsames Kind galt nicht als unehelich.