| Struktur eines Volkspolizei-Kreisamtes (VPKA) | |
Für Hermsdorf war das Volkspolizei-Kreisamt (heute Polizeiinspektion) Stadtroda zuständig |
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Leiter VPKA [1] Leiter Abteilung Schutzpolizei (S-Leiter) Leiter Abteilung Verkehrspolizei - ihm unterstellt waren: Leiter Abteilung Pass- und Meldewesen - ihm unterstellt waren: Leiter Abteilung Nachrichten - ihm unterstellt waren: Kader Offizier [18] Nicht zur Struktur eines Volkspolizei-Kreisamtes gehörten nachfolgende polizeilichen Dienststellen, die aber auf deren Kreisgebiet liegen konnten und hoheitliche Aufgaben hatten: § Transportpolizei |
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| Fußnoten: | |
[1] unterstand dem Chef der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP). Struktur und militärische Dienstgrade waren denen der Sowjetunion entlehnt. [2] unterstand nur disziplinarisch dem Amtsleiter, fachlich der Politabteilung in der BDVP. [3] In der Poststelle wurde die eingehende und ausgehende Post bearbeitet. Gleichzeitig wurden alle Verschlusssachen, Weisungen, Ordnungen ausgegeben und verwahrt und deren regelmäßige Belehrung überwacht. [4] Entsprechend der Größe des jeweiligen Kreises wurden die Abteilungen der Kriminalpolizei in zwei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie eins war die größte, die zwei die kleinste. In den Kreisämtern der Kategorie 1 gab es Kommissariate In den kleinen Dienststellen gab es stattdessen verantwortliche Offizier dieser Arbeitsrichtungen, also zum Beispiel Offizier Fahnung (Fahnder), Offizier Kriminaltechnik (KT) usw. [5] Die Mitarbeiter K 1 waren nur disziplinarisch den K-Leitern der Ämter unterstellt. Fachlich wurden sie von den Dezernaten 1 der Bezirksbehörden angeleitet. Sie arbeiteten eng mit dem MfS zusammen und hatten gleiche Arbeitsmethoden (inoffizielle Mitarbeiter = IM „Quellen“) [6] In den Volkspolizei-Kreisämtern gab es keine K 2, diese bestanden nur als Dezernate in den Bezirksbehörden. Dort wiederum waren die Dezernate in verschiedene Kategorien aufgeteilt: Wirtschaft, Schwere Straftaten, Leben- und Gesundheit (MUK und BUK), Ausländergruppen (verantwortlich für alle Straftaten mit Beteiligten ausländischen Bürgern [auch BRD und Berlin-West] sowie einem Bereich für die Untersuchung von Sachverhalten mit/durch Angehörige VP) [7] Unterteilt in verschiedene Arbeitsgruppe: Brände, schwere Straftaten [sofern nicht Dez. 2 zuständig war], unbekannt Täter, bekannte Täter, Verkehrsstraftaten, Leben- und Gesundheit [sofern nicht Dez. 2 zuständig war] [8] Im Kommissariat 6 [Grenzoffizier in kleineren Ämtern] wurden Anfangsuntersuchungen zu Straftaten gem. § 213 StGB (DDR) = ungesetzlicher Grenzübertritt / Republikflucht durchgeführt [dann Abgaben an Dezernat BDVP]. Außerdem wurden „operative“ Maßnahmen zur Verhinderung, bzw. Aufklärung von Vorbereitungen realisiert. [9] Im Kommissariat 7 erfolgte die Bearbeitung von Sachverhalten von / mit / durch Kinder und Jugendlichen, ausgenommen denen, die unter die Zuständigkeit der Dez. 2 / Kom. 2 fielen. Das Kommissariat wurde deshalb scherzhaft „Bummipolizei“ genannt (Bummi war eine Symbolfigur [Teddy] im Kinderfernsehen der DDR) [10] Das Kommissariat [Offizier Personenkontrolle] bearbeitete Kontrollmaßnahmen gegen Personen. Es gab davon zwei Arten: Kontrollmaßnahmen nach gerichtlicher Anordnung (z.B. regelmäßige Meldung auf der Dienststelle, Verbot von bestimmten Handlungen [zum Beispiel zu einem Fußballspiel in andere Städte zu fahren], u. a.) sowie „operative Kontrollmaßnahmen“ wo mit verschiedenen Mitteln Personen unter Kontrolle gestellt wurden, um „Straftaten“ zu verhindern) [11] Die Diensteinheit IX (K9) der Kriminalpolizei wurde in den 1970-er Jahren als Referat bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei gebildet. Die Aufgabe dieser Einheiten war die Terrorbekämpfung. Insofern verstanden sich die Angehörigen auf Grund der Aufgabe sowie auf Grund der Ausbildung als "Elite". In den DDR-Unterlagen taucht öfter die Vokabel "Anti-Terrorbekämpfung" auf: Die sprachliche Dopplung und die damit verbundene Negierung der eigentlichen Aufgabe ist aus heutiger Sicht erstaunlich. Angehörige der K9 bildeten nach der Wende die Grundlage zum Aufbau der Sondereinsatzkommandos (SEK) der neuen Bundesländer. [12] In größeren Polizeirevieren konnte es auch Revierkriminalstellen geben. [13] Waffenscheine, Waffenberechtigungskarten, Jagdwesen, Sprengwesen usw. [14] Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Pass- und Ausweisangelegenheiten fielen in der DDR unter die Verantwortung der DVP. Zusammen mit den Hausbüchern war dies ein weiteres Instrument einer Kontrolle. [15] Einheiten der Verkehrspolizei auf oder an Transitstrecken (Autobahnen, Straßen) soweit diese durch ein Territorium des VPKA führten. Diese waren mit Inkrafttreten des Transitabkommens ab 17.12.1971 gebildet worden. Es konnte sein, dass eine Transitgruppe einen Zuständigkeitsbereich über mehre Dienststellen hatte. [16] Jedes VPKA war mit UKW- und Kurzwellenfunk ausgestattet. [17] Jedes VPKA hatte ein Chiffriergerät Typ Fialka MN125 und T310. [18] Dem Amtsleiter direkt unterstellt verwaltete er
die Kader-Akten (Personalakten) und war verantwortlich für die Aus- und
Fortbildung, Auszeichnungen, Belobigungen, Bestrafungen, Werbung u.a. |
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