Als das Land noch Eigentum der Fürsten war.

Veröffentlicht von Willy Hädrich in den „Thüringer Neusten Nachrichten“ vom 04.01. und 03.02.1961.

Der Amtsbezirk und das Register von 1378

 

Das Register von 1378, oder wie es mit seinem vollen Titel heißt: „Registrum dominorum marchionum Misnensium“, also das Verzeichnis der den Landgrafen zustehenden Einkünfte, ist eine wichtige Fundgrube für die Verwaltungs- und Rechtsgeschichte, für Volkswirtschaft, Statistik, Familienforschung und Volkskunde der wettinischen Lande im 14. Jahrhundert und damit für zahlreiche Orte des jetzigen Kreis Eisenberg.
Das Amt Eisenberg (Isemberg) Stadt Eisenberg und Bürgel und 40 Orten beschrieben. Die Nennung der Ortsnamen ist für manchen Ort die erste urkundliche Nennung überhaupt. Das Register von 1378 wurde in drei Handschriften im Sächsischen Landeshauptarchiv in Dresden aufbewahrt, wo ich es 1928 eingesehen habe. Als ich für die 700-Jahr-Feier von Hermsdorf erneut einige Fotokopien anfertigen wollte, wurde mir von der Leitung des Landeshauptarchivs Dresden mitgeteilt, dass dieses Register seit der Auslagerung im 2. Weltkrieg verschollen ist.

 

Wie kam es zu der Aufstellung dieses Registers?

 

Am 18.11.1349 starb auf der Wartburg der Land- und Markgraf Friedrich II., der Ernsthafte genannt. Er hinterließ vier Söhne: Friedrich, Balthasar, Ludwig und Wilhelm. Zunächst regierte Friedrich der III., der strenge genannt, als Vormund bis 1368. Bis 1371 regierten dann die drei Brüder Friedrich, Balthasar und Wilhelm gemeinsam (Ludwig war Priester geworden). Bis 1379 führten die drei je zwei Jahre abwechselnd die Regierung.
Durch diesen vielfachen Wechsel ging es in den Ländern bergab, und das Räuberwesen nahm überhand. Deshalb beschlossen die Brüder die Trennung, wählten aber nicht die Teilung, sondern die unbedenklichere Form der „Örterung“. Das Land blieb gemeinsamer Besitz, auch die wichtigsten Hoheitsrechte wurden gemeinsam ausgeübt. Die Nutzung (Einnahmen) jedoch wurden geteilt, standen also jedem Einzelnen uneingeschränkt zu. Am 03.07.1379 wurde in Neustadt a.d. Orla der Örterungsvertrag abgeschlossen.
Laut Punkt 3 dieses Vertrages wurde das ganze Land in drei Teile (Orte) geteilt, in Thüringen, Osterland und Meißen. Markgraf Friedrich und seine Söhne erhielten das Osterland mit den Hauptstädten Leipzig und Altenburg, darunter das Amt Eisenberg. Da die Einnahmen für alle Brüder möglichst gleich hoch sein sollten, machte sich eine zeitraubende Erhebung notwendig, die ihren Niederschlag in dem Register von 1378 gefunden hat.

Das Register nennt alle Einnahmen. Es wurden erhoben: Bete, Zinsen, Gerichtsfälle, Vogteieinkünfte, Zölle, Geleiteinnahmen, Abgaben von Handel und Gewerbe, Dienste, Erträgnisse von Vorwerken, Klosterhöfen, Mühlen aller Art, Hammerwerken, Wiesen und Wäldern, Weinbergen usw. Für die Städte Eisenberg und Bürgel sowie für alle übrigen Orte, die zu jener Zeit zum Amt Eisenberg gehörten, spielte die Bete, oder wie es im Register heißt (das in lateinischer Sprache abgefasst ist) „Precaria“ die Hauptrolle. Diese Bete, eine besonders geartete Vermögenssteuer, war die wichtigste Einnahme der wettinischen Landesherren im Mittelalter. Sie wurde vom Grundbesitz und in den Städten von den Häusern abgegeben, ähnlich der heutigen Grundsteuer. Man verlangte sie teil in Geld, teils in Getreide zu Walpurgis (1.Mai) und zu Michaelis (29. September). Von Getreidearten kamen am meisten Roggen (siligo, gemeinhin auch frumentum genannt, weil am häufigsten vorkommend) und Hafer (havena oder avena) infrage, seltener Weizen (triticum) oder Gerste (hordeum oder ordeum).
Eine große Rolle spielten in allen Ämtern streng aufgeteilte Zölle und Geleiteinnahmen. Unter einem besonderen Abschnitt ist vermerkt, dass sich im Amtsbezirk Eisenberg je eine Zollstelle in Eisenberg (Isenberg), Thierschneck (Tersenyk), in Hermsdorf (Hermansdtorf) und in Bürgel (Burgelin) befindet. Nach den hinter jeder Zollstelle vermerkten Beträgen, die als Einnahmen angegeben sind, ist ersichtlich, dass die Zollstelle Eisenberg die höchsten Einnahmen bringen musste, dann folgten Thierschneck und Hermsdorf. Mit den geringsten Einnahmen wird Bürgel erwähnt.
Die Naturalzinsen wurden allerdings nicht ausschließlich in Getreide verlangt, sondern einzelne Orte, so zum Beispiel Eisenberg, waren auch verpflichtet, die Naturalzinsen in Hühnern (pulli) zu zahlen, ebenso Hohendorf, Nischwitz, Schmörschwitz, Karsdorf, Graitschen, Thierschneck, Boblas, Willschütz, Seitewitz und Döllschütz. Von diesen Orten wurden jährlich 66 Hühner verlangt.
Die folgenden Orte hatten Bete in zwei Terminen (Walpurgis und Michaelis) und außerdem eine gewisse Menge Roggen und Hafer nach Jenaer Maß zu liefern. Dabei ist genau angegeben, wie viel seine Bewohner jährlich zu bringen haben. Alle Orte des Amtsbezirkes hatten 61 Malter Roggen und ebenso viel Hafer abzuliefern. Dabei wurde ein Malter mit 12 Scheffeln gerechnet, mit Ausnahme des Erfurter Malters, der nur 9 Scheffel hatte. Ein Jenaer Malter enthielt 1/5 Erfurter Malter. Die Orte sind zu meist nicht in der heutigen Schreibweise im Register enthalten. Es sind in der Reihenfolge, die das Register aufweist:

 
  • Königshofen,
  • Walpernhain,
  • Ahlendorf,
  • Kraftsdorf,
  • Pretzschwitz,
  • Aubitz,
  • Tünschütz,
  • Bürgel,
  • Botewitz,
  • Hohendorf,
  • Nischwitz,
  • Schmörschwitz,
  • Karsdorf,
  • Hetzdorf,
  • Hartmannsdorf,
  • Thiemendorf,
  • Etzdorf,
  • Prissitz,
  • Graitschen,
  • Thierschneck,
  • Boblas,
  • Neitschütz,
  • Wüstenhayn (heute Wüstung),
  • Könenitsch,
  • Torsewitz (?),
  • Willschütz,
  • Seidewitz,
  • Weißenborn,
  • Hermsdorf,
  • Serba,Quasitz (heute wüste Flur),
  • Aue,
  • Droschka,
  • Rödigen,
  • Molau,
  • Rauschwitz,
  • Flemmingen,
  • Törpla,
  • Döllschütz und
  • Eisenberg.
 

Bei den Gerichtsfällen, also den Einnahmen aus den verschiedenen Gerichtssachen, unterschied man zwischen dem „judicium districtum“, welche auch im Amt Eisenberg einen gewissen Betrag erbrachte, und dem „judicium civitatis“ der Stadt Eisenberg, das mir seinen Einnahmen besonders festgesetzt war.

Zum Schluss waren noch die im Amtsbezirk gelegenen Klöster in

 
  • Eisenberg,
  • Bürgel,
  • Lausnitz und
  • Petersberg
 

Erwähnt, die Klosterdienste zu leisten hatten. Diese bestanden in der Stellung von Heerfahrtswagen in Kriegszeiten, in Spanndiensten (Leistung von Fuhren oder wenigstens Lieferung von Pferden dazu) und der Herberge, das heißt der Verpflichtung, dem Landesherrn und seinem Gefolge eine gewisse Zeit lang Unterkunft und Verpflegung zu gewähren.

Aufgrund des Örterungsvertrages sollte diese Örterung bis 23.06.1382 gelten. Da jedoch Friedrich der Strenge am 25.05.1381 erst 51 Jahre alt in Altenburg starb, fasste man den Entschluss einer endgültigen Teilung, die dann auch aufgrund des Teilungsvertrages vom 13.11.1832 in Chemnitz erfolgte. Der Teilung legte man die Ergebnisse des Registers von 1378 zugrunde. Nur noch einmal sind die wettinischen Lande auf kurze Zeit unter ein Zepter vereinigt gewesen, vom 17.09.1482 bis zur Leipziger Teilung am 26.08.1485.
 
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