Am 03.10.1990 erfolgte aus den drei DDR-Bezirken Erfurt, Gera und Suhl
sowie einigen angrenzenden Gebieten die Wiedergründung des Landes Thüringen. Hermsdorf gehörte wieder zu Thüringen.
Am 10.01.1991 beschloss der Thüringer Landtag, welche Stadt
Landeshauptstadt wurde. Beworben hatten sich neben Erfurt auch Gera, Jena,
Weimar und Nordhausen. Von 88 Abgeordneten stimmte die Mehrheit von 49 für
Erfurt, gefolgt von Weimar mit 25, Gera mit 10 und Jena mit 4 Stimmen.
Am 25.10.1993 wurde auf der Wartburg in Eisenach die Landesverfassung
beschlossen, die am 30.10.1993 in vorläufig und am 16.10.1994 und nach einem
Volksentscheid am 16.10.1994 mit 70 % Zustimmung endgültig in Kraft trat. Thüringen
erhielt damit auch (ohne geschichtlichen oder politischen Hintergrund wie in
Bayern und Sachsen) den Zusatz >>Freistaat<<.
Thüringer Landesregierung verabschiedete im April 1992 "Leitlinien
zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen", die in der Kreisreform
am 01.07.1994 mündeten. Die Landkreise und kreisfreien Städte im wurden neu
gegliedert, deren Anzahl von 35 auf 17 reduziert und die kreisfreien Städte
durch Eingliederung umliegender Gemeinden vergrößert.
Der Saale-Holzland-Kreis, mit der Kreisstadt Eisenberg, wurde aus den
bisherigen Kreisen Eisenberg, Stadtroda und Jena-Land, mit Ausnahme der
Gemeinden Cospeda, Drackendorf, Drößnitz, Isserstedt, Jenaprießnitz,
Krippendorf, Maua und Münchenroda die in die Stadt Jena eingegliedert wurden,
neu gegründet.
Diese Kreisreform sollte eine Verringerung des Verwaltungsbereiches und
damit eine Einsparung erbringen. Eher das Gegenteil war aber der Fall.
Zahlreiche neue Stellen, wie mehrere Einwohnermeldeämter, Zulassungen usw.
wurden geschaffen. Die Splittung der Dienststellen des Landratsamtes auf drei
(mit der Kreisreform waren es vier) Orte dürften weitere Kosten verursachen. |